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Verkehrswertgutachten

Dybeck Immobilien Käufer

Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie

In manchen Fällen reicht eine einfache Wertermittlung einer Immobilie nicht aus, zum Beispiel wenn Unstimmigkeiten mit Miterben oder ehemaligen Ehepartnern entstehen. Unter der Leitung von  Barbara Dybeck, DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, erstellen wir Verkehrswertgutachten für Immobilien, die von Behörden und Gerichten anerkannt werden.

Was ist der Unterschied zu einer Wertermittlung?

Bei einer Wertermittlung, die wir im Rahmen unserer Maklertätigkeit kostenlos vornehmen, ermitteln wir mit Hilfe des Sachwert- und Ertragswertverfahrens sowie der Vergleichswertmethode einen realistischen Marktwert für Ihre Immobilie im Rahmen eines Kurzgutachtens.

Im Unterschied zu dieser Wertermittlung basiert das gerichtsfeste Verkehrswertgutachten auf derselben Berechnungsmethode. Es ist lediglich zeitlich und inhaltlich bedeutend umfangreicher. Bausubstanz und etwaige Baumängel werden schriftlich dokumentiert. Darüber hinaus müssen neben einer Fotodokumentation weitere Dokumente über das Bewertungsobjekt wie z.B. Flurkarte, ausführliche Bauzeichnungen, Grundbuchauszug etc. eingefügt werden. Das „Ergebnis“ dieses ausführlichen Verkehrswertgutachtens ist ebenfalls der Marktwert, der für die Immobilie erzielt werden kann.

Was genau wird für das Immobiliengutachten geprüft?

Barbara Dybeck, DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung, sichtet alle für die Immobilie relevanten Unterlagen und Dokumente. Zudem führt sie eine sorgfältige Besichtigung vor Ort durch, bei der sie anhand ihrer fachlichen Expertise die Immobilie in Augenschein nimmt. Im Falle von konkreten Baumängeln oder Bauschäden wird bei Bedarf ein Bauschadensachverständiger hinzugezogen. Sämtliche Daten, Unterlagen und ihre Schlussfolgerungen fasst die Sachverständige in einem Verkehrswertgutachten zusammen.  Je nach Art umfasst dieses 40 bis 60 Seiten.

Wann empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten für Ihre Immobilie?

In der Regel dann, wenn es um die Klärung rechtlicher Verhältnisse von Eigentümern oder weiteren Berechtigten geht. Denn das Verkehrswertgutachten hat eine prozessrechtliche Bedeutung bei gerichtlichen Verfahren, wenn es von einem zertifizierten Sachverständigen erstellt wurde. Es ist eine wichtige Grundlage:

  • beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie
  • bei juristischen Auseinandersetzungen
  • in Steuer- und Vermögensfragen wie Erbschaft oder Scheidung
  • Bewertung für Bilanzierungszwecke
  • bei der Übertragung von Betriebs- in Privatvermögen
  • Angelegenheiten des Nachlassgerichtes oder Betreuungsgerichtes
  • Zwangsversteigerungen
  • beim Beleihen einer Immobilie

Es bietet sowohl Verkäufern als auch Käufern ein hohes Maß an Sicherheit, in welchem Zustand eine Immobilie verkauft oder gekauft wird. Natürlich bietet es Eigentümern auch unabhängig von einem Verkaufsvorhaben Aufschluss über den Bauzustand und insbesondere die Bewertung von Baumängeln (z.B. bei Streitigkeiten mit dem Bauunternehmen).

Für gewöhnlich reicht jedoch ein Kurzgutachten, zumal dieses bei Dybeck Immobilien den gleichen fachlichen Anspruch beinhaltet.  Zusammenfassend: Ein Kurzgutachten genügt in der Regel zur Vorlage bei Ämtern und Banken. Beweiskraft vor Gericht hat nur ein Vollgutachten.

Verkehrswertgutachten von zertifizierter Gutachterin

DEKRA-zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung: Das Führen dieser Bezeichnung ist nur nach erfolgreicher Qualifikation  und mit entsprechender Berufserfahrung möglich. Barbara Dybeck steht Ihnen als erfahrene Sachverständige in allen Fragen rund um das Thema Immobilienbewertung und Verkehrswertgutachten zur Verfügung.

Mit Dybeck Immobilien als Partner profitieren Sie folglich nicht nur von einer wirklich persönlichen Betreuung, bei der wir Ihre Anliegen und Wünsche zu unseren Zielen machen, sondern auch von unserer Expertise im Hinblick auf die fachkundige Wertermittlung Ihrer Immobilie. Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage mit, für welchen Zweck ein Verkehrswertgutachten erstellt werden soll, damit wir Sie optimal beraten können. Gerne steht Ihnen Barbara Dybeck für alle Fragen zur Verfügung. Nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an.

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