08. Juni 2023

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KfW-Förderung: Klimafreundlicher Neubau

08. Juni 2023

Was wird gefördert?

Ein Wohngebäude erreicht diese Förderstufe, wenn es

  • die Effizienzhaus-Stufe 40 erreicht,
  • in seinem Lebenszyklus so wenig CO2 ausstößt, dass die Anforderung an Treibhausgasemissionen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ erfüllt werden ODER die An­forderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus“ (QNG-PLUS) oder des „Qualitäts­siegels Nach­haltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM)“ erfüllt, bestätigt durch ein Nach­haltig­keits­zertifikat (für QNG-Förderung) und
  • nicht mit Öl, Gas oder Biomasse beheizt wird.

Gefördert werden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften und viele mehr. Die erste Stufe wird mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro gefördert, bei der QNG-Förderung sind es 150.000 Euro. Die Laufzeiten sind individuell mit zehnjähriger Zinsbindung. Der effektive Jahreszins beträgt zwischen 0,42 und 1,82 Prozent. Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Bauen und Stadtentwicklung: „Mit diesem […] Förderprogramm fördern wir ausschließlich den klimafreundlichen Neubau. Jeder kann die KfW-geförderte Zinsverbilligung beantragen. Sie hilft genau dann, wenn es oft am schwierigsten ist: Beim Start der Finanzierung für ein Eigenheim oder Mehrfamilienhaus.“

Was ist sonst noch wichtig?

Die Förderung kommt nicht in Frage für die Umschuldung eines Kredits, die Nachfinanzierung bereits begonnener oder fertiggestellter Vorhaben oder den reinen Grundstückskauf.

 

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